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Ratschläge zum Arbeiten im Internet
   

1. mit Assistenz  

 

Trauen Sie sich nicht mehr zu, einen Computer zu bedienen, oder wollen es aus Bequemlichkeit nicht lernen, so bedienen Sie sich zur Erledigung Ihrer Post und zur Informationsbeschaffung aus dem Internet einer Assistentin, die bei Ihnen selbst oder am Telefon mit Ihnen arbeitet. Sie finden eine solche, wenn nicht in Ihrer eigenen Familie oder Ihrem Freundeskreis nach meiner Erfahrung durch einen Aushang in den Oberklassen weiterführender Schulen, Ihr Pfarramt oder ein Inserat in Ihrem Stadtteilanzeiger.

Lassen Sie sich von Ihrer Assistentin eine eigene E-Mailadresse einrichten, um ihr die Unterscheidung zwischen Ihren und den für sie bestimmten Mails zu erleichtern.

 

2. Selbständig
 

Wollen Sie dagegen noch selbst im Internet arbeiten, so lassen Sie sich von Ihrem Augenarzt ein "offenes Lesesystem" verordnen und bitten die Krankenkasse, die Kosten dafür zu übernehmen. Den Computer mit seiner eigentlichen Software müssen Sie dann zwar selbst bezahlen, nicht aber den "Screen Reader". Das ist ein Programm, welches den Bildschirminhalt in Sprache und mit einer "Braille-Zeile" auch in Blindenschrift umsetzt.

Detaillierte Informationen über Screen Reader finden Sie im Internet unter www.incobs.de. Beauftragen Sie einen Händler, der für den Vertrieb des von Ihnen ausgewählten Screen Readers autorisiert ist, Ihnen diesen und den Computer zu liefern. Sie sollten sich jedoch einen Händler suchen, der Sie durch einen selbst blinden Trainer in den Gebrauch des Screen Readers einweist, da blinde Instruktoren Ihre etwaigen Probleme erfahrungsgemäß eher nachvollziehen können als sehende.

Lassen Sie den Computer in Gegenwart von jemandem, der gut mit Computern umgehen kann, zwar bei sich aufstellen und sich zeigen, wie man den Screen Reader zum Sprechen bringt, üben dann aber zunächst das Schreiben auf der Tastatur nach dem allerdings nicht unentgeltlichen Programm "Masch-Trainer" von der Seite www.punzinfo.at.tf.

Markieren Sie zum Schreiben die Tasten für 2, 6, 9, Z, A, F, J, Ö und N mit Punkten. Das Programm erklärt Ihnen Schritt für Schritt, mit welchem Finger Sie die einzelnen Tasten anschlagen und welche Übungen Sie machen müssen, um immer schneller und trotzdem immer sicherer zu werden. Da Ihnen, wenn Sie wollen, der Computer bei jedem Tastendruck das angeschlagene Zeichen ansagt und bei einer anderen Einstellung zusammenhängend vorliest, was Sie geschrieben haben, können Sie von Zeit zu Zeit selbst kontrollieren, ob es richtig ist.

Danach erst lassen Sie sich in den weiteren Gebrauch des Screen Readers einweisen. Lassen Sie auch bei dieser Einweisung jemanden zugegen sein, der mit Computerarbeit vertraut ist und die einzelnen Schritte, die nötig sind, Punkt für Punkt aufschreibt, damit Sie optimal mit dem Computer und nachher sogar im Internet arbeiten können. Scheuen Sie sich auch nicht, Ihren Trainer anzurufen, wenn Sie und Ihre Hilfe ein Problem haben.

Beherrschen Sie die Blindenschrift, so können Sie Ihre Krankenkasse bitten, Ihnen auch eine "Braille-Zeile" zu finanzieren, um, statt nur mit der Sprach-, auch mit der Blindenschriftausgabe des Screen Readers arbeiten zu können. Lehnt sie das ab, so legen Sie Widerspruch ein und lassen ihn, sofern einer der auf die Beratung Blinder und Sehbehinderter spezialisierten Rechtsanwälte der Gesellschaft "Rechte behinderter Menschen" (RbM) gGmbH (Tel.: 06421 / 94888-32 und 35, E-Mail: recht@-online.de ), das für aussichtsreich hält, durch ihn begründen. Sind Sie Mitglied eines Landesblinden- und Sehbehindertenvereins oder des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten, so werden diese Anwälte unentgeltlich für Sie tätig. Aber gehen Sie zunächst persönlich zur Krankenkasse, um darzulegen, warum die gewährte Stundenzahl nicht gereicht hat. So ersparen Sie sich vielleicht das Verfahren.

Um sich die Suche im Internet zu erleichtern, können Sie sich das Programm Homepage Reader von IBM kaufen, das Ihnen die Krankenkasse aber nicht finanzieren wird.

Der "Wegweiser durch die digitale Welt für ältere Bürgerinnen und Bürger", herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), Spezialfassung für Blinde und Sehbehinderte auf einer Daisy-CD, hilft Ihnen im Internet zu arbeiten. Bei der Bestellung müssen Sie jedoch hinzufügen, dass Sie diese Spezialfassung brauchen. Sie können sie auch beim DBSV (Tel.: 06421/ 94888-22, E-Mail: info@dvbs-online.de ) und der Blista (Tel.: 06421 / 6060, E-Mail: info@blista.de ) bestellen.

 

  

  

  

 



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