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Nicht verzagen sondern wagen - 4.2 - 4.2.4

 

4.2 Andere Medien
   

4.2.1 Hörbüchereien
  

Für uns gibt es Hörbüchereien mit zur Zeit etwa 60.000 Büchern. Die Anschriften der Büchereien finden Sie auf meiner Homepage unter " Adressen und Informationen " bei " Blindenhörbüchereien ". Welche Bücher Sie in welcher Bücherei entleihen können, finden Sie wiederum unter www.medibus.info.

Weitere Zeitschriften auf DAISY-CD produziert die Aktion Tonband-Zeitung für Blinde, Internet: www.atz-blinde.de.

Die interessantesten Zeitschriften werden für Sie sein:

Spektrum der Wissenschaft
DVBS Textservice
Tel.: 06421 / 94888-24
E-Mail: info@dvbs-online.de

Bild der Wissenschaft
DVBS, wie vor,

Der Spiegel
Deutsche Blindenstudienanstalt e. V.
Tel.: 06421 / 6060
E-Mail:
info@blista.de

die Wochenzeitung Die Zeit
Westdeutsche Blindenhörbücherei e. V.
Tel.: 0251 / 719901
E-Mail:
wbh@wbh-online.de

Focus
Aktion Tonbandzeitung für Blinde
Tel.: 05531 / 7153
E-Mail: atz@blindenzeitung.de

Das Wartezimmer
Aktion Tonbandzeitung für Blinde, wie vor,

und

Das Gesundheitsmagazin
Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig
Tel.: 0341 / 7113-119
E-Mail: verlag@dzb.de

gegebenenfalls das

Diabetes Journal
Westdeutsche Blindenhörbücherei, wie vor.

Die letzten drei können Ihnen bei Gesprächen mit Ihren Ärzten helfen.

Auf Fragen, die sich aus Blindheit und Sehbehinderung ergeben, beziehen sich:

DBSV-Inform
Sie erscheint monatlich und enthält neben der Verbandszeitschrift "Gegenwart" Vereinspublikationen der DBSV-Landesvereine
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband,
Tel.: 030 / 285387-0
E-Mail:
zeitschriftenverlag@dbsv.org

DZB-Nachrichten
DZB Leipzig, wie vor

Horus
DVBS, wie vor

Religiöse Zeitschrift für Blinde und Sehbehinderte:

Lux Vera mit Feierstunden, St. Raphael und L'Osservatore Romano
Deutsche Katholische Blindenbücherei GmbH
Tel.: 0228 / 55949-0
E-Mail: dkbbbonn@t-online.de

Es kann sich empfehlen, beim Hören im Zimmer auf und ab zu gehen, weil man so am ehesten merkt, ob die Gedanken abschweifen.

Gehört werden die Bücher und Zeitschriften mit einem DAISY-Player (DAISY = Digital Accessible Information System). Im DAISY-Format produzierte Bücher können Sie zwar auch auf MP3-Playern hören, ihnen gegenüber haben DAISY-Player aber den Vorteil, dass Sie mit ihnen bei Büchern auf Ebene 1 von Kapitel zu Kapitel, auf Ebene 2 von Abschnitt zu Abschnitt, auf Ebene 3 von Unterabschnitt zu Unterabschnitt usw., auf der drittletzten von Seite zu Seite, auf der vorletzten von Minute zu Minute ("Zeitsprung") und auf der letzten sogar von Satz zu Satz (je nach Gerätetyp "Phrase" oder “Zeit“) vor- oder zurückspringen können. Für Zeitschriften gilt das entsprechend.

Beschreibungen, Bezugsquellen, Namen und Preise der Geräte, die von einem kanadischen und einem japanischen Hersteller produziert werden, finden Sie unter www.dzb.de unter dem Menüpunkt " DAISY" und dort unter "Abspielgeräte".

Lassen Sie sich den DAISY-Player von Ihrem Arzt verordnen und beantragen die Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse. Das Sozialgericht Fulda hat mit Urteil vom 15.5.2008 - S 4 KR 572/06 - dem blinden Kläger einen Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bezahlung eines DAISY-Players zuerkannt. Dieser Entscheidung haben sich das SG Oldenburg - S 6 KR 329/07 -, das SG Nürnberg - S 7 KR 411/06 -, das SG Wiesbaden - S17 KR 23/07 - das SG Freiburg - S 19 KR 6302/08 - und das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - L 5 KR 146/09 - angeschlossen. Wer einen Internetzugang hat und über ein offenes Lesesystem oder entsprechende Spezialsoftware verfügt, hat diesen Anspruch allerdings nicht, weil er sich die frei verfügbare DAISY-Software für den PC beschaffen kann. Sollte Ihre Krankenkasse Ihren Antrag ablehnen, legen Sie Widerspruch ein und bitten wieder RA Dr. Richter ( s. o. zu 2.2.1 ), ihn zu begründen.

Bücher und Zeitschriften auf Daisy-CD sind als "Blindensendung" portofrei.

 

4.2.2 Tageszeitungen
   

Die großen Tageszeitungen können Sie, wenn es in Ihrem Haushalt einen Internetanschluss gibt und Sie einen Screen Reader haben, im Internet herunterladen, die jeweils aktuelle Ausgabe sogar kostenlos, um sie dann mit Ihrem Screen Reader abzuhören. Vielleicht lassen Sie sich am Anfang von einem Angehörigen helfen, sich schnell zu orientieren. Was ein Screen Reader ist, finden Sie unten unter 4.9.2.

 

4.2.3 Aufsprachedienste
  

Ein Buch, das Sie besonders intressiert, es aber nicht auf Daisy-CD gibt, können Sie sich gegen Entgelt vom Textservice des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten (Tel.:06421 / 94888-22, E-Mail: info@dvbs-online.de ) und vom BIT-Zentrum des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (Tel.: 089 / 55988-144, E-Mail: bit@bbsb.org ) auflesen lassen.

  

4.2.4 Kassettenrekorder
  

Haben Sie noch einen solchen, lassen Sie sich von jemandem einen chronologisch geordneten Geburtstagskalender all Ihrer Freunde und Verwandten mit deren Telefonnummern aufsprechen. Diese Kassette legen Sie von Zeit zu Zeit in den Rekorder, um zu hören, wer als Nächster Geburtstag hat. Können Sie schon mit einem Computer umgehen ( s. u. zu 4.9.2 ), so können Sie einen solchen Kalender auf Ihrer Festplatte installieren und sogar ohne weiteres an der richtigen Stelle ergänzen.

  

  

  

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