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.Gemeinsame Aufgaben und Möglichkeiten säkularer und christlicher Sehgeschädigtenorganisationen in einer sich wandelnden Welt - 1. - 2.
1.
Editorial
Im Jahre 1953 war in Baden der Christliche Blindendienst - der heutige Evangelischen Blinden- und Sehbehindertendienst Deutschland - gegründet worden. Der Blinden- und Sehbehindertendienst der Evangelischen Landeskirche in Baden hat dies zum Anlass genommen, eine Arbeitstagung "Gemeinsame Aufgaben und Möglichkeiten säkularer und christlicher Sehgeschädigtenorganisationen in einer sich wandelnden Welt - einer immer älter, mulikultureller und individualistischer werdenden, aber nach immer mehr Vernetzung und Integration strebenden Gesellschaft - einzuladen.
Der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten und der Evangelische Blindendienst Baden hoffen, mit dieser Veröffentlichung zu einer engeren Zusammenarbeit der säkularen und christlichen Sehgeschädigtenorganisationen in Deutschland beitragen zu können.
Die Redaktion
2.
Teilnehmerliste
Erschienen waren:
- als Referent Prof. em. Dr. Theodor Strohm,
- für den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband
und den Badischen Blinden- und Sehbehindertenverein Heinz Ruckwied,
- für den Verein zusätzlich Gabi Becker und Geschäftsführer Dr. Wolf,
- für den Evangelischen Blinden- und Sehbehindertendienst Deutschland Werner Vogt,
- für das Deutsche Katholische Blindenwerk
und das Katholische Blinden- und Sehbehindertenwerk Baden-Württemberg Gerlinde Gregori,
- für den Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten
und die Christoffel-Blindenmission Michael Herbst,
- für Pro-Retina - Selbsthilfevereinigung von Menschen mit Netzhautdegeneration - Annemarie Wäldin-Kern,
- für den Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden Mischa Knebel,
- für den Evangelischen Blinden- und Sehbehindertendienst Württemberg Irene Gall,
- für den Evangelischen Blinden- und Sehbehindertendienst Baden
Schwester Margarete Boms, Rosalia Gille-Isele, Gertrud Wöhrle, Pfarrer Jochen Feßenbecker,
Kirchenrat a. D. Dr. Gerhard Iber, Werner Sänger, Severin Samland, Frank Thielmann und
RiBGH a. D. Dr. Hans-Eugen Schulze